Zollbestimmungen für Vietnam

Vor Reiseantritt ist es wichtig, dass Sie sich über die Zollvorschriften für Vietnam informieren. So gelten bestimmte Vorschriften für die Einreise als auch für die Ausreise. Der nachfolgende Informationstext gibt Ihnen wichtige Hinweise zu diesem Thema.

Wichtige Zoll-Formulare bei der Einreise

Gleich nach Ihrer Ankunft in Vietnam werden Sie vom Zollpersonal dazu aufgefordert, zwei Deklarationsformulare auszufüllen. Hierbei handelt es sich zum einen um die Zollanmeldungsformulare sowie zum anderen um die sogenannten Ein- und Ausreiseformulare, die Ihnen jeweils in doppelter Ausführung ausgehändigt werden. Die Zollanmeldungsformulare bekommen Sie in weißer und in gelber Ausfertigung. Achten Sie bitte darauf, dass Sie während der Reise den gelben Durchschlag zusammen mit dem Reisepass bis zur Heimreise sorgfältig aufbewahren. Er sollte unter keinen Umständen verloren gehen. Bei den Ein- und Ausreiseformularen gibt es eine weiße sowie eine blaue Ausfertigung. Hier müssen Sie den blauen Durchschlag bei Ihren Reiseunterlagen aufbewahren. Zusammen mit Ihrem Reisepass benötigen Sie dieses Formular nämlich zur polizeilichen Registrierung in Vietnam. Alle Hotels, Pensionen oder private Gastgeber sind dazu verpflichtet, ihre Übernachtungsgäste in der örtlichen Polizeidienststelle registrieren zu lassen.

Zollfreie Waren und Gegenstände

Bei der Einreise nach Vietnam können Sie folgende Waren bedenkenlos zollfrei einführen:

  • wahlweise bis zu 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 Gramm reinen Tabak
  • wahlweise bis zu 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22% oder 1,5 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22%
  • 3 Kilo Kaffee
  • 5 Kilo Tee

Bei Parfum oder Schmuck verhält es sich so, dass sie zollfrei nach Vietnam eingeführt werden dürfen, solange sie für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Allerdings gilt zu beachten, dass Goldschmuck über einem Gewicht von 300 Gramm bei den Zollbehörden deklariert werden muss. Kleine Geschenkartikel dürfen ebenso nach Vietnam eingeführt werden. In diesem Fall gilt zu beachten, dass der Gesamtwert der Gegenstände nicht über einem Wert von 300,- US-Dollar liegt.

Auch alle persönlichen Gegenstände können in der Regel zollfrei nach Vietnam eingeführt werden. Allerdings nur dann, wenn sie nicht unter die allgemeinen Zollbestimmungen fallen und in angemessener Menge mitgeführt werden, das bedeutet angepasst an die Dauer und den Zweck Ihrer Reise. Dennoch können die vietnamesischen Zollbehörden in jedem individuellen Fall nach eigenem Ermessen entscheiden und entsprechend handeln. Daher ist es ratsam, sich an die Regelungen des Zolls zu halten.

Deklarierungspflichtige Waren und Gegenstände

Bei den vietnamesischen Zollbehörden müssen Sie größere Summen an Bargeld deklarieren. Dies bezieht sich auf Beträge von einem Gesamtwert über 5000,- US-Dollar oder umgerechnet 15 Millionen vietnamesische Dong. Ebenso muss, wie oben bereits erwähnt, Goldschmuck mit einem Gewicht über 300 Gram oder Goldbarren mit einem Gewicht über 1.000 Gramm beim Zoll bei der Einreise angegeben werden. Kontrolliert werden bei der Einreise auch Bild- und Tonträger. Im Zweifelsfall kann es vorkommen, dass das Material vom Zoll erst einmal einbehalten und überprüft wird und Sie es erst nach einigen Tagen wieder zurückbekommen.

Verbotene Waren und Gegenstände

Folgende Dinge dürfen Sie nicht nach Vietnam einführen:

  • Sprengstoffe
  • Waffen
  • Munition
  • Schusswaffen
  • entzündbare Gegenstände
  • Opium und sämtliche weiteren Drogen
  • Pornografisches Material jeglicher Art
  • Anti-Regierungs-Probaganda-Material oder Literatur, die die vietnamesische Regierung angreift

Zollbestimmungen für die Ausreise

Beim Kauf von Souvenirs oder Geschenken in Vietnam sollten Sie bereits an Ihre Ausreise denken, damit es bei den Zollformalitäten zu Ihrer Rückreise keine Probleme mit den örtlichen Behörden gibt. Handelt es sich nämlich bei den gekauften Artikeln um Waren mit gewerblichen Charakter oder um wertvolle Güter sind für diese spezielle Ausfuhrgenehmigungen erforderlich. Damit diese Ausfuhrgenehmigungen von der örtlichen Zollbehörde ausgestellt werden können, ist es notwendig, dass Sie beim Kauf solcher Waren, eine Quittung vom Händler in Händen halten. Weiterhin muss eine Erklärung vorliegen, dass eine Erlaubnis besteht, diese Güter auch zu exportieren. Der Grund hierfür ist die Tatsache, dass Tiere, Antiquitäten, historische oder archäologische Fundstücke sowie einige Edelstein-Arten nicht außer Landes gebracht werden dürfen. Um welche Waren und Gegenstände es sich dabei handelt, ist im sogenannten „Roten Buch“ in Vietnam verzeichnet. Somit benötigen Sie vom Händler eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie beim Zoll vorlegen können. Heben Sie also alle Quittungen, Rechnungen und entsprechende Bescheinigungen zuverlässig bis zu Ihrer Abreise auf.

Einreisebestimmungen nach Deutschland aus nicht EU-Ländern

Genauso wie Sie die Zollbestimmungen in Vietnam befolgen müssen, gilt das Gleiche auch für Ihre Rückreise nach Deutschland. Für Vietnam gelten in diesem Falle die gesetzlichen Einreisebestimmungen aus Nicht-EU-Ländern. Bei Mitbringseln oder Souvenirs gilt die Bestimmung, dass diese nicht veräußert werden dürfen, sondern ausschließlich für den persönlichen Gebrauch oder als Geschenk verwendet werden. Ein Handel mit solchen Gütern ist in Deutschland verboten.

Weiterhin müssen folgende Obergrenzen für Menge und Wert bei der Einreise nach Deutschland beachtet werden:

  • Rauchwaren: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
  • Alkohol: 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 22% oder 1 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% oder 4 Liter Schaumwein oder 16 Liter Bier

Diese Bestimmungen gelten für Personen mit einem Mindestalter von 17 Jahren.

Weitere Hinweise:

Führen Sie Arzneimittel mit sich, so dürfen diese nur für Ihren persönlichen Bedarf während der Reise verwendet werden. Weiterhin dürfen andere mitgebrachte Waren den Gesamtwert von 430,- Euro pro Reisenden nicht übersteigen. Bei Reisenden unter 15,- Jahren reduziert sich dieser Betrag auf 175,- Euro. Überschreiten Sie diese Reisefreigrenzen, so werden beim deutschen Zoll entsprechend anteilmäßig Einfuhrabgaben fällig. Die Wertgrenzen von mehreren Personen dürfen allerdings nicht zu einer höheren Summe addiert werden. Zu Festsetzung der Kosten wird der Warenwert einschließlich der im Ausland gültigen Umsatzsteuer als Bemessungsgrundlage angesetzt.

Diese Hinweise wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und sind ohne Gewähr. Sie können von den Behörden jederzeit geändert, aktualisiert oder ergänzt werden. Daher informieren Sie sich bitte vor Ihrer Vietnam-Reise nochmals eingehend beim Auswärtigen Amt oder in ihrer örtlichen Zollbehörde nach dem aktuellen Stand, damit Ihre Reise gut beginnt und genauso gut endet und für Sie zu einem unbeschwerten Vergnügen wird.

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